![]() ![]() (Die aufgezeigten Überlegungen beziehen sich auf die Verhältnisse in der Schweiz für die oben aufgeführten Berufsgruppen. Hinter den Zahlenbeispielen stehen Annahmen von betriebswirtschaftlichen Grössen, die in einer gut laufenden Praxis erreicht werden sowie weitere Annahmen wie Alter, Geschlecht, Zivilstand, Wohnort usw. des Praxisinhaber.) |
Steuer-Tips für den selbständigen Arzt, Zahnarzt oder TierarztUnser Credo:![]() Mit Schulden Steuern sparen? Steuerwirkung von Grundeigentum Kauf oder Leasing? Arbeitsrechtliche Mitarbeit des Ehegatten Einmaleinlage-Versicherung Amortisationsversicherung Planung des Auszahlungszeitpunktes / Rentenkauf Administrative Hilfen |
|
| © CONSOMED Bern | ||
| Investition mit Eigenfinanzierung | Investition mit Fremdfinanzierung | Differenz | ||
| Netto-Erwerbseinkommen nach steuerlichen Abzügen (Annahme) | 225'000 | Netto-Erwerbseinkommen nach steuerlichen Abzügen (Annahme) | 225'000 | |
| Kein Vermögensertrag und keine Schuldzinsen (betrieblich investiert / Rendite in Praxisgewinn enthalten) | 0 | + Vermögensertrag auf den angelegten Fr. 500'000.- zu 5% | 25'000 | Mehraufwand: -5'000 |
| - Schuldzins auf Darlehen 6% | -30'000 | |||
| = steuerbares Einkommen | 225'000 | = steuerbares Einkommen | 220'000 | |
| - Steuerbelastung | -77'252 | - Steuerbelastung | -75'078 | Steuerersparnis: 2'174 |
| = verfügbares Einkommen | 147'748 | = verfügbares Einkommen | 144'922 | Verlust: -2'826 |
| © 1997 CONSOMED Bern | ||||
| Steuerwerte | vorher | tiefes Zinsniveau | hohes Zinsniveau | ||||
| Steuerbares Vermögen | 500'000 | - Eigenfinanzierung |
500'000 -200'000 |
- Eigenfinanzierung |
500'000 -200'000 | ||
| + Amtlicher Wert - Hypotheken |
+600'000 -800'000 |
+600'000 -800'000 | |||||
| Steuerbares Vermögen NEU | 500'000 |
100'000 | 100'000 | ||||
|   | |||||||
| Steuerbares Einkommen | 180'000 | 180'000 | 180'000 | ||||
| +Mietwert | +30'000 |
+30'000 | +Abzüge | 10% auf Mietwert | -3'000 |
10% auf Mietwert | -3'000 |
| Hypothekarzins | 4,5% auf 600'000 5% auf 200'000 |
-27'000 -10'000 |
7,5% auf 600'000 8% auf 200'000 |
-45'000 -16'000 | |||
| Zinsverlust auf Eigenkapital | 3% Alternativzins | -6'000 | 7% Alternativzins | -14'000 | |||
| Steuerbares Einkommen NEU | 180'000 |
164'000 | 132'000 | ||||
| Beispiel | vorher | tiefes Zinsniveau | hohes Zinsniveau | ||
| Verfügbares Einkommen vor Steuern (Annahme) |
200'000 | 200'000 | 200'000 | ||
| Steuern | -58'000 | Steuerersparnis 8'000 | -50'000 | Steuerersparnis 22'000 | -36'000 |
| Einsparung | Miete | 30'000 | Miete (erhöht) | 40'000 | |
| Mehrbelastung | Hypothekarzinsen Liegenschaftsunterhalt Zinsverlust EK |
-37'000 -10'000 -6'000 |
Hypothekarzinsen Liegenschaftsunterhalt Zinsverlust EK |
-61'000 -10'000 -14'000 | |
| Verbleibendes Einkommen | 142'000 |
127'000 | 119'000 | ||
| Mehrkosten fürs Eigenheim | +15'000 |
+23'000 | |||
| © 1997 CONSOMED Bern | |||||
Quintessenz: Auch hier zeigt sich der Unterschied zwischen Steuerersparnis und Maximierung des verbleibenden Einkommens. Obwohl eine Steuerersparnis erzielt wird, steigt die Belastung in unserem Beispiel bei tiefem Zinsniveau von den bisherigen Mietkosten von 30'000.- auf 45'000.- (Hypothekarzinsen, Liegenschaftsunterhalt und Zinsverlust auf Eigenkapital abzüglich Stuerersparnis) für das Eigenheim. Diesen Mehrkosten steht vermutlich ein höherer "Wohnwert" und die Chance auf Wertsteigerung des Objektes gegenüber.
Es soll eine Investition über Fr. 50'000.- verglichen werden. Der Leasingvertrag läuft über 48 Monate (Zahlen = Annahme). Beim Kauf werden die steuerlichen Maximalsätze für die Abschreibungen angewandt; für die Zinsberechnung wird von einer quartalsweisen Rückzahlung über die vier Jahre ausgegangen.
| Beispiel | Leasing | Kauf bei konstanten Zinsen |
Kauf bei steigenden Zinsen |
||
| Jahr 1 | 15'000 | Abschreibung Zinsen 5% |
25'000 2'190 |
Abschreibung Zinsen 5% |
25'000 2'190 |
| Jahr 2 | 15'000 | Abschreibung Zinsen 5% |
12'500 1'560 |
Abschreibung Zinsen 6% |
12'500 1'875 |
| Jahr 3 | 15'000 | Abschreibung Zinsen 5% |
6'250 940 |
Abschreibung Zinsen 7% |
6'250 1'310 |
| Jahr 4 | 15'000 | Abschreibung Zinsen 5% |
6'250 310 |
Abschreibung Zinsen 8% |
6'250 500 |
| Total Belastung | 60'000 | 55'000 | 55'875 | ||
| Steuerersparnis bei 50% Grenzsteuer inkl. AHV *) |
-30'000 | -27'500 | -27'937 | ||
| Verbleibende Belastung | 30'000 |
27'500 | 27'938 | ||
| © 1997 CONSOMED Bern | |||||
Quintessenz: Die "normalen" Leasing-Angebote sind für Angehörige der "blauen" Berufe wegen der guten Bankkonditionen meist nicht interessant. Allein aus steuerlichen Gründen lohnt sich jedenfalls ein Leasing-Entscheid nicht.
Wirtschaftliche Vorteile des Ehegattenlohnes:
Denen stehen die Nachteile gegenüber:
Empfehlung: In der Mehrzahl der in unserer Beratungspraxis individuell analysierten Situationen (Ehepaar mit Kindern, sonst kein Angestellten-Einkommen) konnte durch
die Abrechnung eines arbeitsrechtlichen Lohnes für den mitarbeitenden Ehegatten ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden. Lassen Sie sich Ihre individuelle Situation berechnen!
Die Einzahlung kann nur im Rahmen des Versicherungsabzuges von der Einkommensbesteuerung abgezogen werden und die Versicherungssumme ist während der Laufzeit beim Staat der Vermögenssteuer unterworfen. Die Erträge sind aber steuerfrei - das versüsst einem die Rendite, die diese Versicherungen aufweisen.
Beim Renditevergleich ist zu beachten, dass die offerierte, voraussichtliche Endauszahlung in zwei Summen aufgeteilt wird. In einen garantierten und einen nicht garantierten Betrag. Die nicht garantierte Auszahlung ist als Gewinnbeteilung vom zukünftigen Geschäftsgang der Versicherungsgesellschaft abhängig. Wenn bei einem Todesfall die Versicherungsleistung beansprucht werden muss, untersteht diese Kapitalauszahlung der kantonalen Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
Empfehlung: Wer die Möglichkeiten der Einlage in die zweite und die gebundene dritte Säule bereits ausgeschöpft hat, und noch weitere steuerlich optimale und zugleich sichere Anlagen tätigen will, kann die Einmaleinlageversicherung gezielt einsetzen. Geeignet ist die Einmaleinlagenversicherung auch für die Anlage von Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule.
Nehmen wir an, ein 46-jähriger Arzt hat eine Restschuld von Fr. 80'000.-, die er aus den laufenden Einnahmen zurückbezahlen könnte. Seine Alternativen:
| Beispiel - Ausgabe + Einnahme |
Amortisation sofort | Amortisationspolice Rückzahlung nach 19 Jahren |
Gebundene Vorsorge 3 a Bank (4 %) |
||
| Bestehende Schuld | 80'000 | Bestehende Schuld | 80'000 | Bestehende Schuld | 80'000 |
| Fr. 80'000.- verfügbar | -80'000 | Einmaleinlage | -80'000 |
4 Jahreseinlagen à Fr. 20'000.- | -80'000 |
| Zinsen 6% auf Schuld über 19 Jahre | -91'200 | -91'200 | |||
| Steuereinsparung auf | Schuldzinsen | 36'480 | Schuldzinsen | 36'480 | |
| Steuerprivileg 3a | 32'000 | ||||
| Auszahlung | 164'000 | 159'100 | |||
| Steuern bei Auszahlung | -13'000 | ||||
| Amortisation Schuld | aus Vers.leistung | -80'000 | aus Auflösung Vorsorgekonto | -80'000 | |
| Total / Überschuss | 0 |
29'280 | 43'380 | ||
| Versicherungsschutz | nein | ja |
nein | ||
| © 1997 CONSOMED Bern | |||||
Empfehlung: Nur wenn die Abzugsmöglichkeiten in der Säule 3a bereits ausgeschöpft, oder wegen eines
Anschlusses ans BVG nicht mehr möglich sind, ist es vorteilhaft, die Schuld stehen zu lassen
und eine Einmaleinlage zu leisten. Es gibt für Ärzte Vorsorgeformen der gebundenen dritten
Säule, die bessere, als die hier berücksichtigten Renditen erzielen.
Bei Ehepaaren werden die Auszahlungen ebenfalls innerhalb eines Jahres zusammengerechnet. Falls eine gebundene Vorsorge auf den Namen des (z.B. in der Praxis mitarbeitenden) Ehegatten betrieben wurde, muss auch hier der Zeitpunkt der Rückzahlung unter steuerlichen Aspekten geplant werden.
In Kantonen mit einer 2-jährigen Veranlagungsperiode bringen Einzahlungen in die 2. oder 3. Säule nach dem 63. Altersjahr keine steuerlichen Vorteile mehr, wenn mit 65 die Praxis aufgegeben wird. Die bisherigen Praxiseinkommen und damit die Abzugsmöglichkeiten der Vorsorge fallen bei der Zwischenveranlagung weg, aber die Kapitalauszahlung unterliegt inklusive der nicht abzugsfähigen letzten zwei Einzahlungen der Besteuerung.
Nach der Auszahlung des Guthabens unterliegen das angelegte Kapital wie auch die damit erzielten Zinsen der Vermögens-, resp. der Kapitalertragssteuer. Eine Möglichkeit zur Reduktion
der Steuerbelastung bietet hier der Rentenkauf: Renten werden von den meisten Kantonen nur zu 60% besteuert.
updated