In einer sogenannten Vorbuchhaltung, die aus einer einfachen Liste besteht, werden diese Gründungskosten erfasst. Dabei sind die folgenden Aufzeichnungen zu machen und selbstverständlich die Belege (soweit es sie überhaupt gegeben hat) aufzubewahren.
| Datum | Zahlungsgrund (Lieferant / Reiseziel / Grund der Unkosten) |
Konto * |
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| in Franken | oder Auto- Kilometer * | |||
| 13.02.2000 | Geräteevaluation Medicorama Gümligen | 45 | ||
| 15.03.2000 | VSAO-Seminar Praxiseröffnung Bern | 50,00 | 30 | |
| 20.03.2000 | Besprechung bei CONSOMED Bern | 30 | ||
| * Kontierung und Umrechnung der Kilometer in Franken wird erst bei der Praxiseröffnung vorgenommen | ||||
Ein Formular der Gründungskostenliste können Sie hier herunterladen und ausdrucken. (PDF-Format, 10 kB)
Welche Kosten können nun aufgeführt werden? Alle Ausgaben, die
So ist zum Beispiel die Ausbildung und das eidgenössische Diplom zwar zur Berufsausübung notwendig, die Kosten dafür wären aber auch entstanden, wenn eine Spitalkarriere eingeschlagen worden wäre. Die Berufsausübungsbewilligung oder die Röntgenbewilligung ist aber nur zu bezahlen, wenn eine selbständigerwerbende Praxistätigkeit ausgeübt werden soll. Ausbildungskosten gehören daher nicht zu den abzugsfähigen Gründungskosten, die Gebühren für die Berufsausübungsbewilligung aber schon.
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