Schriftliche Bewerbungen
- Die Ihnen zugestellten Unterlagen gehören - mit Ausnahme des an Sie adressierten Bewerbungs-Briefes -
der Bewerberin. Sie sind, sobald ein ablehnender Entscheid gefällt ist, mit dem Absagebrief
zurückzusenden. Nur die Bewerbungsunterlagen der erfolgreichen Kandidatin gehören in Ihr
Personaldossier.
Vorstellungsgespräch
- Bewerberinnen müssen alle, für den Arbeitsplatz wesentlichen Informationen geben. Das bedeutet, dass
Fragen über Ausbildung, Erfahrung, berufliche Ziele usw. gestellt werden dürfen ... und müssen.
- Weitergehende Fragen, vor allem diejenigen, die Privates (Umfeld, Schulden, Familienplanung usw.)
betreffen, müssen nicht beantwortet werden - es gibt bei diesen Fragen sogar ein Recht auf "Notlüge".
Daraus lässt sich folgern, dass diese Fragen gar nicht gestellt werden sollten.
- Auskunft über den Gesundheitszustand muss die Bewerberin nur geben, wenn durch gesundheitliche
Probleme eine Gefährdung für Patienten geschaffen würde.
- Sind der Bewerberin Unkosten (z.B. Fahrspesen) für das Vorstellungsgespräch entstanden, sollten ihr diese
vergütet werden.
Ausländische Arbeitnehmerinnen
Klären Sie ab, ob
- eine Arbeitsbewilligung nötig ist, z.B. für Vollzeitbeschäftigte, Stagiaires und Au-Pair-Angestellte, die
bisher ihren Wohnsitz im Ausland hatten. Auch bei Teilzeitbeschäftigung (Nebenbeschäftigung) von
Jahresaufenthaltern, Kurzaufenthaltern und nachgezogenen Ehegatten hier ansässiger Ausländer ist eine
Arbeitsbewilligung erforderlich. Die Arbeitsbewilligung ist gegeben bei ausländischen Arbeitnehmern mit
Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Die kantonale Fremdenpolizei (Bern, Thun und Biel: die
städtische Fremdenpolizei) gibt weitere Auskunft.
- ein Lohnabzug für die Steuern (Quellensteuer) gemacht werden muss. Dies betrifft z.B. im Kanton Bern
die Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweise A, B, F, L, N und z.T. Grenzgänger).
Davon befreit sind Ausländer mit Ausweis C und solche, die mit einem Schweizer oder einem Ausländer
mit Niederlassungsbewilligung C verheiratet sind.
Rufen Sie uns bei entsprechenden Fragen an!
Der einfache Weg:
CONSOMED-Service «Arbeitsvertrag»
| Wir verfassen für Sie einen praxis-individuellen Arbeitsvertrag. Für den ersten Vertrag
stellen wir Ihnen eine Checklist zur Verfügung, um die gewünschten Vereinbarungen zu definieren. Bei
Personalwechsel basieren wir auf den bisherigen Standard-Verträgen. Wir benötigen nur noch:
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Vertrag
- Der Abschluss eines schriftlichen Vertrages ist zwar nicht notwendig, wird aber dringend empfohlen. Dies
gilt auch für Teilzeitangestellte und Reinigungspersonal. Verwenden Sie ein berufsbezogenes
Standardformular oder lassen Sie einen Vertragsentwurf durch uns ausarbeiten.
Merkblatt «Personal-Austritt»
Merkblatt «Personal-Eintritt»
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Letzte Revision 2. September 1996